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   BVerwG, 30.09.1976 - 1 C 29.75   

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BVerwG, 30.09.1976 - 1 C 29.75 (https://dejure.org/1976,1258)
BVerwG, Entscheidung vom 30.09.1976 - 1 C 29.75 (https://dejure.org/1976,1258)
BVerwG, Entscheidung vom 30. September 1976 - 1 C 29.75 (https://dejure.org/1976,1258)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Unzuverlässigkeit eined Gastwirtes - Widerruf einer Gaststättenerlaubnis

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 1977, 406
 
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Wird zitiert von ... (18)

  • BVerwG, 09.01.1991 - 3 B 75.90

    Widerruf der ärztlichen Approbation bei Unzuverlässigkeit oder Unwürdigkeit -

    Der Begriff der "Unzuverlässigkeit" wird im Berufsrecht durch die Prognose gekennzeichnet, ob der Betroffene in Zukunft seine beruflichen Pflichten zuverlässig erfüllen wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. September 1976 - BVerwG 1 C 29.75 - Buchholz 451.41 § 15 Nr. 3); "Unwürdigkeit" liegt - wie der vom Berufungsgericht beifällig zitierte Beschluß des VGH Kassel vom 4. März 1985 - 11 TH 2782/84 - (NJW 1986, 2390) zu Recht annimmt - dann vor, wenn der Arzt durch sein Verhalten nicht mehr das zur Ausübung des ärztlichen Berufs erforderliche Ansehen und Vertrauen besitzt.

    Gemeint ist augenscheinlich das Urteil vom 30. September 1976 - BVerwG 1 C 29.75 -, denn der auf der gleichen Seite des Gewerbearchivs abgedruckte Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. August 1976 kommt schon thematisch nicht in Betracht.

  • VGH Bayern, 26.04.2022 - 22 B 21.860

    Fortsetzungsfeststellungs- und Anfechtungsklage einer

    Für eine Anwendbarkeit der vom Bundesverwaltungsgericht zur fehlenden Klagebefugnis aufgestellten Grundsätze im Bereich des GastG spricht schließlich, dass der für die Baugenehmigung anerkannte Grundsatz, sie werde "unbeschadet der privaten Rechte Dritter" erteilt (vgl. BVerwG, U.v. 12.3.1998 - 4 C 3.97 - juris Rn. 20; vgl. auch Art. 68 Abs. 4 BayBO), auch für das Gaststättenrecht anerkannt ist (vgl. BVerwG, U.v. 30.9.1976 - I C 29.75 - juris Rn. 19).
  • BVerwG, 02.11.1992 - 3 B 87.92

    Unwürdigkeitsprognose nach ärztlichem Standesrecht - Drogenverschreibung

    Damit unterscheidet sich der Begriff der "Unwürdigkeit" im Berufsrecht auch hinreichend vom Begriff der "Unzuverlässigkeit", der durch die Prognose gekennzeichnet ist, ob der Betroffene in Zukunft seine beruflichen Pflichten zuverlässig erfüllen wird (vgl. BVerwG, Beschluß vom 9. Januar 1991 - BVerwG 3 B 75.90 - Buchholz 418.00 Nr. 80; Urteil vom 30. September 1976 - BVerwG 1 C 29.75 - Buchholz 451.41 § 15 Nr. 3).
  • BVerwG, 28.07.1978 - 1 C 43.75

    Gewerbetreibende - Gaststätte - Betäubungsmittel - Zusammenarbeit mit Polizei -

    Die Rechtmäßigkeit des Widerrufs der Gaststättenerlaubnis hängt nicht davon ab, ob sich die Befürchtung nicht ordnungsgemäße Gewerbeausübung aus heutiger Sicht als berechtigt erweist, da die gerichtliche Entscheidung über die Klage auf Aufhebung der Widerrufsverfügung allein auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Erlasses des angefochtenen Verwaltungsaktes abzustellen hat (Urteile des erkennenden Senats vom 13. März 1973 - BVerwG 1 C 36.71 - GewArch. 1973, 164 und vom 30. September 1976 - BVerwG 1 C 29.75 - GewArch. 1977, 22).
  • VG München, 15.10.2019 - M 16 K 18.126

    Kein Öffentlich-rechtlicher Abwehranspruch innerhalb der

    Denn die Gaststättenerlaubnis ergeht, nicht anders als die Baugenehmigung nach Art. 68 Abs. 4 BayBO, "unbeschadet privater Rechte Dritter" (vgl. zu alldem BVerwG, U.v. 12.3.1998 - 4 C 3/97 - juris Rn. 20 f., 25; BayVGH, B.v. 1.6.2016 - 15 CS 16.789 - juris Rn. 19; Sächsisches OVG, U.v. 8.11.2018 - 1 A 175/18 - juris Rn. 60; vgl. zur Gaststättenerlaubnis auch BVerwG, U.v. 30.9.1976 - I C 29.75 - juris Rn. 19; VG München, B.v. 22.6.2015 - M 16 E 15.1673 - juris Rn. 19).
  • VGH Bayern, 10.03.2022 - 22 B 19.196

    Rechtsschutz für Wohnungseigentümergemeinschaft gegen vorläufige

    Für eine Anwendbarkeit der vom Bundesverwaltungsgericht zur fehlenden Klagebefugnis aufgestellten Grundsätze im Bereich des GastG spricht schließlich, dass der für die Baugenehmigung anerkannte Grundsatz, sie werde "unbeschadet der privaten Rechte Dritter" erteilt (vgl. BVerwG, U.v. 12.3.1998 - 4 C 3.97 - juris Rn. 20; vgl. auch Art. 68 Abs. 4 BayBO), auch für das Gaststättenrecht anerkannt ist (vgl. BVerwG, U.v. 30.9.1976 - I C 29.75 - juris Rn. 19).
  • VGH Bayern, 10.03.2022 - 22 B 19.197

    Fortsetzungsfeststellungsklage einer Wohnungseigentümergemeinschaft gegen für

    Für eine Anwendbarkeit der vom Bundesverwaltungsgericht zur fehlenden Klagebefugnis aufgestellten Grundsätze im Bereich des GastG spricht schließlich, dass der für die Baugenehmigung anerkannte Grundsatz, sie werde "unbeschadet der privaten Rechte Dritter" erteilt (vgl. BVerwG, U.v. 12.3.1998 - 4 C 3.97 - juris Rn. 20; vgl. auch Art. 68 Abs. 4 BayBO), auch für das Gaststättenrecht anerkannt ist (vgl. BVerwG, U.v. 30.9.1976 - I C 29.75 - juris Rn. 19).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.04.2014 - 1 M 21/14

    Betreiberwechsel für bestehende Spielhalle nach Stichtag

    Vielmehr erhöht sich zunächst die Anzahl der Erlaubnisinhaber; die gewerberechtliche Erlaubnis kommt durch den Umstand, dass für dieselben Betriebsräume eine weitere Erlaubnis erteilt wurde, weder zum Erlöschen noch wird sie in sonstiger Weise unwirksam (vgl. BVerwG, Urt. v. 30. September 1976 - 1 C 29.75 -, juris, in Bezug auf eine vergleichbare Rechtslage bei einer Gaststättenerlaubnis; beck-online: Landmann/Rohmer, GewO, § 49 RdNr. 24, 25; Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, GewO, § 49 RdNr. 5).
  • BVerwG, 25.01.1994 - 1 B 212.93

    Gewerberecht: Widerruf einer Gaststättenerlaubnis bei sog. Strohmannverhältnis,

    Die Rechtsprechung des beschließenden Senats hat den Prognosecharakter vielmehr stets berücksichtigt (vgl. Urteil vom 30. September 1976 - BVerwG 1 C 29.75 - Buchholz 451.41 § 15 GastG Nr. 3 = GewArch 1977, 22 ).
  • BVerwG, 10.12.1993 - 3 B 38.93

    Zulassungsgründe der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache und des

    Unzuverlässigkeit liegt vor, wenn der Berufsausübende aufgrund bestimmter Tatsachen für eine zukünftige ordnungsgemäße Berufsausübung keine hinreichende Gewähr bietet (vgl. Urteil vom 30. September 1976 - BVerwG 1 C 29.75 - Buchholz 451.41 § 15 Nr. 3; Beschluß vom 9. Januar 1991 - BVerwG 3 B 75.90 - Buchholz 418.00 Nr. 80).
  • BVerwG, 23.07.1996 - 3 PKH 4.96

    Voraussetzungen für die Wiedererteilung einer Approbation

  • OVG Thüringen, 02.04.2020 - 3 EO 231/19

    Widerruf der Berufsbezeichnung Krankenschwester wegen Misshandlung von Patienten

  • VG Oldenburg, 01.04.2008 - 12 B 256/08

    Widerruf der Gaststättenerlaubnis wegen des Vorschubleistens verbotenen

  • VG Frankfurt/Oder, 28.01.1999 - 7 L 747/98

    Genehmigung aufgrund eines unwirksamen Bebauungsplans; Notwendigkeit der

  • BVerwG, 24.02.1989 - 1 B 160.88

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

  • VG Oldenburg, 07.12.2007 - 12 B 2908/07

    Widerruf der Gaststättenerlaubnis wegen des Vorschubleistens verbotenen

  • VG Gelsenkirchen, 14.05.2002 - 9 K 2137/00

    Rücknahme einer Gaststättenerlaubnis wegen Unzuverlässigkeit; Unzuverlässigkeit

  • VG Köln, 16.07.2003 - 9 K 9417/99

    Anspruch eines Arztes auf Verlängerung bzw. Weitergeltung einer erteilten

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